Fremdwährung in DATEV buchen: Kurs, Kursdifferenz und Beispiel
Rechnungen in US-Dollar, Lieferanten in der Schweiz, ein Geschäftskonto bei Revolut: Wer in Fremdwährung abrechnet, braucht in DATEV für jede Buchung die Währung, den Kurs und den Euro-Betrag. Bei der Zahlung entsteht fast immer eine Kursdifferenz, die gebucht werden muss. Dieser Ratgeber zeigt, woher DATEV den Kurs nimmt, wie Sie ihn ändern und wie die Buchungssätze in SKR03 und SKR04 an einem vollständigen Beispiel aussehen.
Welche Angaben DATEV bei Fremdwährung braucht
In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen erfassen Sie den Betrag in der Fremdwährung, und das Programm rechnet ihn in die Basiswährung um, in der Regel Euro. Im DATEV-Format heißen die Felder dafür „WKZ Umsatz“ (der ISO-Code, z. B. USD), „Kurs“, „Basis-Umsatz“ und „WKZ Basis-Umsatz“ (EUR).
Achten Sie auf die Richtung des Kurses: DATEV erwartet ihn bezogen auf einen Euro, also wie viele Einheiten der Fremdwährung ein Euro wert ist (Beispiel: 1 EUR = 1,080000 USD). Ein Kurs in der umgekehrten Richtung führt zu falschen Euro-Beträgen.
Welcher Kurs gilt?
Für Buchungen nutzt DATEV eine Kurstabelle. Ist die automatische Kursermittlung eingeschaltet, nimmt das Programm den Kurs zum Belegdatum oder, falls erfasst, zum Leistungsdatum. Aus dem DATEV-Rechenzentrum lassen sich werktags Geld-, Brief- und Mittelkurse sowie Umsatzsteuer-Umrechnungskurse holen. Der dort angebotene „Referenzkurs“ ist laut DATEV ein Mittelkurs der Commerzbank; den Euro-Referenzkurs der Bundesbank tragen Sie bei Bedarf selbst in die Kurstabelle ein. Für Wochenenden gibt es keine Kurse: Bei einem Belegdatum am Samstag oder Sonntag verwendet DATEV den Kurs des vorhergehenden Freitags.
Für die Umsatzsteuer gilt eine eigene Regel. Nach § 16 Abs. 6 UStG werden Fremdwährungsbeträge mit dem monatlichen Durchschnittskurs umgerechnet, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Den Tageskurs kann das Finanzamt gestatten, wenn die Beträge durch Bankmitteilung oder Kurszettel belegt sind. Welche Kursart Sie in der Buchführung verwenden, legen Sie am besten einmal mit Ihrer Kanzlei fest.
Fremdwährung in DATEV einrichten
- Währung aktivieren: Im Menü Extras | Fremdwährung | Währungstabelle die benötigte Währung anhaken.
- Kurse bereitstellen: Kurse aus dem DATEV-Rechenzentrum holen oder unter Extras | Fremdwährung | Kurstabelle selbst erfassen.
- Automatik einschalten: Im Belege buchen über Ansicht | Eigenschaften den Link Währungsumrechnung öffnen, „Kurs automatisch aus der Kurstabelle ermitteln“ aktivieren und den Kurstyp wählen.
- Kurs nachträglich ändern: Die Buchung in die Buchungszeile übernehmen, mit F11 oder der rechten Maustaste „Währungsumrechnung“ wählen und den Kurs korrigieren. Das geht nur, solange die Buchung nicht festgeschrieben ist.
Kursdifferenz bei der Zahlung
Zwischen Rechnung und Zahlung ändert sich der Kurs fast immer. Die Forderung oder Verbindlichkeit steht mit dem Kurs vom Rechnungstag in den Büchern, auf dem Euro-Konto kommt aber der Betrag zum Kurs des Zahlungstags an. Die Differenz ist ein Ertrag oder ein Aufwand aus der Währungsumrechnung. DATEV nennt dafür als Beispiel die Konten „Erträge aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)“, 2661 im SKR03 und 4847 im SKR04, sowie „Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)“, 2151 im SKR03 und 6881 im SKR04.
Automatisch ermittelt DATEV die Differenz nur unter bestimmten Voraussetzungen. Unter anderem muss die Rechnung in Fremdwährung erfasst sein, das Bankkonto in derselben Fremdwährung geführt werden und die Zahlung den offenen Posten vollständig ausgleichen. Zahlt der Kunde auf ein Euro-Geschäftskonto, buchen Sie die Differenz deshalb meist selbst.
Beispiel: Rechnung in US-Dollar, Zahlung in Euro
Beispiel mit erfundenen Zahlen, Konten im SKR03 (SKR04 in Klammern): Sie stellen einem Kunden in den USA am 10.03. eine Beratungsleistung über 1.000,00 USD in Rechnung (RE-2026-031). Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar, die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer. Kurs am Rechnungstag: 1 EUR = 1,0800 USD, das sind 925,93 EUR. Am 08.04. gehen auf Ihrem Euro-Konto 909,09 EUR ein.
- Rechnung: Umsatz 1.000,00, Soll/Haben-Kennzeichen S, WKZ Umsatz USD, Kurs 1,080000, Basis-Umsatz 925,93, WKZ Basis-Umsatz EUR, Konto 10000 (Debitor), Gegenkonto 8338 (4338) „Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze“, kein BU-Schlüssel, Belegdatum 1003, Belegfeld 1 RE-2026-031.
- Zahlung: Umsatz 909,09, Soll/Haben-Kennzeichen S, Konto 1200 (1800) Bank, Gegenkonto 10000, Belegdatum 0804, Belegfeld 1 RE-2026-031.
- Kursdifferenz: Umsatz 16,84, Soll/Haben-Kennzeichen S, Konto 2151 (6881), Gegenkonto 10000, Belegdatum 0804, Belegfeld 1 RE-2026-031, Buchungstext „Kursdifferenz RE-2026-031“.
Damit ist der Debitor ausgeglichen: 925,93 EUR Forderung, davon 909,09 EUR bezahlt und 16,84 EUR Kursverlust. Wäre der Dollar gestiegen, hätten Sie einen Kursgewinn auf 2661 (4847). Das Soll/Haben-Kennzeichen bezieht sich immer auf das Feld Konto. Ob eine Leistung im Einzelfall nicht steuerbar ist, klärt Ihre Kanzlei.
Fremdwährung im Datei-Import
Kommen die Buchungen per Datei, über die Stapelverarbeitung im DATEV-Format oder den ASCII-Import, muss das Währungskennzeichen als eigenes Feld in der Datei stehen. Den Kurs kann DATEV beim Import aus der Kurstabelle ziehen, wenn die automatische Kursermittlung im Belege buchen einmal eingeschaltet wurde. Zwei Grenzen nennt DATEV: Beim Import von Zahlungen werden Kursdifferenzen nicht automatisch gebucht, und ein falsch importierter Kurs muss danach bei jeder Buchung einzeln korrigiert werden.
Was KonverterPro bei Fremdwährung macht
KonverterPro rechnet nicht mit eigenen Kursen. Enthält die Quelldatei zum Fremdwährungsbetrag auch den Euro-Gegenwert, wie der Kontoauszug von Revolut Business, schreibt KonverterPro WKZ Umsatz, Kurs (bezogen auf einen Euro) und Basis-Umsatz in den Buchungsstapel. Fehlt der Euro-Gegenwert, weist KonverterPro die Zeile aus, statt einen Kurs zu raten; solange sie im Export enthalten ist, entsteht nur ein Entwurf. Mehr dazu: Revolut Kontoauszug in DATEV importieren.
Bewertung zum Jahresende
Sind Forderungen oder Verbindlichkeiten in Fremdwährung am Bilanzstichtag noch offen, werden sie nach § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet; für Posten mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr gelten dabei besondere Regeln. Diese Bewertung gehört zum Jahresabschluss und liegt in der Regel bei Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
Welchen Kurs nimmt DATEV bei einem Beleg vom Wochenende?+
Mit automatischer Kursermittlung den Kurs des vorhergehenden Freitags, denn das DATEV-Rechenzentrum stellt für Wochenenden keine Kurse bereit. Bei Feiertagen öffnet DATEV das Fenster Währungsumrechnung, und Sie wählen den Kurs selbst.
Ist der Referenzkurs in DATEV der Euro-Referenzkurs der Bundesbank?+
Nein. Der Referenzkurs, den DATEV aus dem Rechenzentrum holt, ist laut DATEV ein Mittelkurs der Commerzbank. Den Euro-Referenzkurs der Bundesbank können Sie nur manuell in der Kurstabelle erfassen.
Bucht DATEV Kursdifferenzen automatisch?+
Nur, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, darunter ein Bankkonto mit Kontoführung in derselben Fremdwährung und ein vollständiger Ausgleich des offenen Postens. Beim Import von Zahlungen bucht DATEV keine Kursdifferenzen. Diese erfassen Sie selbst, zum Beispiel auf 2151 oder 2661 im SKR03 bzw. 6881 oder 4847 im SKR04.
Welcher Kurs gilt für die Umsatzsteuer?+
Nach § 16 Abs. 6 UStG der monatliche Durchschnittskurs, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht, und zwar für den Monat, in dem die Leistung ausgeführt wird; bei einer Anzahlung zählt der Monat, in dem das Geld eingeht. Den Tageskurs kann das Finanzamt gestatten, wenn die Beträge durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachgewiesen sind.
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