Shopify-Gebühren als Reverse-Charge in DATEV buchen
Shopify-Gebühren fallen oft unter das Reverse-Charge-Verfahren, wenn diese aus dem EU-Ausland oder Drittstaaten bezogen werden. In diesem Guide erfahren Sie, wie Sie die korrekte Kontierung in DATEV vornehmen und damit steuerliche Fehler vermeiden.
Shopify stellt seine Gebühren meist aus Irland in Rechnung, was das Reverse-Charge-Verfahren erforderlich macht. Die Umsatzsteuer muss dabei vom Leistungsempfänger (Ihnen) in Deutschland abgeführt werden. Wichtig ist die Nutzung eines geeigneten Aufwandskontos in DATEV (z. B. 'Fremdleistungen aus dem Ausland') sowie die korrekte Erfassung der Umsatzsteuer mit den entsprechenden Steuerautomatik-Schlüsseln. Sie benötigen die Angaben aus der Shopify-Rechnung, die Netto-Beträge sowie den Hinweis auf die Steuerbefreiung im Ursprungsland. Die Buchung erfolgt dann mit zwei Steuerkonten für die Umsatzsteuer und die Vorsteuer.
Häufige Fragen
Welche Informationen brauche ich von der Shopify-Rechnung?+
Sie benötigen die Netto-Beträge, den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren und die Shopify-Umsatzsteuer-ID aus Irland (oder dem jeweiligen Ursprungsland).
Welches Konto nutze ich für die Buchung der Gebühren?+
Das hängt vom Kontenrahmen ab (SKR03 oder SKR04). Üblich sind Konten wie '3125 - Fremdleistungen aus EU-Ländern' im SKR03 oder '5925' im SKR04. Prüfen Sie vorab Ihre spezifischen Kontenrichtlinien.
Wie buche ich die Umsatz- und Vorsteuer in DATEV?+
Nutzen Sie den Steuerautomatik-Schlüssel für innergemeinschaftliche Reverse-Charge-Geschäfte. In der Regel wird die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug gleichzeitig gebucht (z. B. 19% in Deutschland).
Was ist, wenn Shopify aus einem Drittland abrechnet?+
Dann gelten die Regelungen für sonstige Leistungen aus dem Drittland (§ 13b UStG). Hierbei entfällt der innergemeinschaftliche Bezug, und eine andere Steuerautomatik ist erforderlich.
Wie kontrolliere ich, ob die Buchung korrekt ist?+
Prüfen Sie, ob die Steuerkonten ausgeglichen sind (Umsatzsteuer und Vorsteuer). Stellen Sie sicher, dass der Netto-Betrag korrekt auf das Aufwandskonto gebucht wurde.
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