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Ratgeber
3. Juni 2026
2 min

Reverse-Charge bei Shopify-Gebühren korrekt buchen

Shopify-Gebühren unterliegen für deutsche Unternehmen oft der Reverse-Charge-Regelung. Doch wie bilden Sie diese korrekt im DATEV-Buchungsstapel ab? Unser Guide zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sauber und regelkonform buchen.

Shopify berechnet Gebühren häufig ohne deutsche Umsatzsteuer, da der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat. In solchen Fällen greift das Reverse-Charge-Verfahren. Sie müssen dabei sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer in Ihrer Buchhaltung erfassen. In DATEV erstellen Sie hierzu eine Buchung mit dem richtigen Steuerschlüssel, der den Nettobetrag der Shopify-Rechnung erfasst. Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass die Umsatzsteuer im Umsatzsteuer-Voranmeldungsformular auf den entsprechenden Zeilen korrekt ausgewiesen wird.

Häufige Fragen

Was bedeutet Reverse-Charge bei Shopify-Gebühren?+

Reverse-Charge bedeutet, dass der Leistungsempfänger (Sie) die Umsatzsteuer schuldet, nicht der Leistungserbringer (Shopify). Sie müssen die Umsatzsteuer selbst berechnen und in Ihrer Buchhaltung als Umsatzsteuer und gleichzeitig als Vorsteuer ausweisen.

Welcher Steuerschlüssel wird in DATEV verwendet?+

Der Steuerschlüssel hängt von Ihrem individuellen Fall und den Einstellungen in Ihrem DATEV-System ab. Häufig wird ein Schlüssel für innergemeinschaftliche Leistungen ohne Steuer verwendet, aber prüfen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.

Wie finde ich die notwendigen Angaben auf der Shopify-Rechnung?+

Shopify-Rechnungen enthalten in der Regel den Nettobetrag und den Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wurde. Diese Angaben sind für die Buchung im Reverse-Charge-Verfahren notwendig.

Muss ich die Buchungen manuell vornehmen?+

Wenn Sie ein Buchhaltungsprogramm wie DATEV nutzen, können Sie die Buchungen automatisiert aus Kontoauszugsdaten oder importierten Rechnungen erstellen. Prüfen Sie jedoch immer die korrekte Steuerzuordnung.

Woher weiß ich, ob Reverse-Charge überhaupt anzuwenden ist?+

Reverse-Charge gilt bei Leistungen von Unternehmen außerhalb Deutschlands, wenn keine deutsche Umsatzsteuer berechnet wird. Shopify hat seinen Sitz in Kanada, weshalb in der Regel Reverse-Charge anzuwenden ist. Besprechen Sie dies im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater.

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