Mehrfachbeschäftigung: BBG-Überschreitung in DATEV
Die Abbildung von Mehrfachbeschäftigungen in DATEV wird komplex, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) überschritten werden. Dieser Guide zeigt Ihnen, wie Sie solche Fälle korrekt und effizient umsetzen können.
In DATEV Lohn und Gehalt müssen Sie bei Mehrfachbeschäftigungen die BBG-Überschreitung manuell prüfen und gegebenenfalls anpassen. Relevante Daten wie der Gesamtbruttolohn und die bereits gezahlten Sozialversicherungsbeiträge aus anderen Beschäftigungsverhältnissen sind über die Mitarbeiterstammdaten im Bereich 'Sozialversicherung' zu erfassen. Wichtig: Die Prüfung erfolgt nicht automatisch. Nutzen Sie die Funktion 'Gesamtsv-Meldung' für eine korrekte Ermittlung der Abgaben. Achten Sie darauf, dass die korrekten Entgeltabrechnungsparameter auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern abgestimmt sind.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich die BBG-Überschreitung bei Mehrfachbeschäftigungen?+
Die Prüfung erfolgt manuell. Sie benötigen die Entgeltabrechnungsdaten aus allen Beschäftigungsverhältnissen. Diese werden in den Mitarbeiterstammdaten unter 'Sozialversicherung' eingetragen. DATEV bietet keine automatische Plausibilitätsprüfung.
Was passiert, wenn die BBG überschritten wird?+
Bei Überschreitung erfolgt keine weitere Beitragspflicht für Sozialversicherung. Sie müssen in DATEV sicherstellen, dass die Abgaben korrekt angepasst werden, indem Sie die Werte prozentual nach Arbeitgeberanteil splitten.
Wie kann ich Mehrfachbeschäftigungen in DATEV Lohn und Gehalt abbilden?+
Erfassen Sie die Daten der weiteren Beschäftigungsverhältnisse im Mitarbeiterstamm unter 'Sozialversicherung'. Aktivieren Sie die Option 'Mehrfachbeschäftigung' und tragen Sie die relevanten Daten wie bisherige SV-Beiträge ein.
Welche Rolle spielt der Beitragsgruppenschlüssel?+
Der Beitragsgruppenschlüssel muss angepasst werden, sobald die BBG überschritten ist. Für den überschreitenden Anteil ist in der Regel ein Schlüssel mit '0' einzutragen, da keine weitere SV-Pflicht besteht.
Wie gehe ich mit fehlerhaften SV-Meldungen um?+
Prüfen Sie die gemeldeten Beitragswerte und korrigieren Sie diese manuell in der Funktion 'Gesamtsv-Meldung'. Eventuell fehlerhafte Rückmeldungen der Krankenkasse müssen über den Meldeprozess erneut geprüft werden.
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